Portretrecht

Die Bedeutung von Porträtrecht

Wer auf einem Foto abgebildet ist, kann sich manchmal auf das sogenannte ""Porträtrecht"" berufen. Das bedeutet, dass das Foto in einigen Fällen nicht ohne die Zustimmung der Person auf dem Foto veröffentlicht werden darf. Man spricht von einem ""altmodischen"" Quo, einem Porträt und einem altmodischen Quo, wenn jemand auf erkennbare Weise porträtiert wird. Dies kann ein Foto sein, aber denkbar sind auch Illustrationen oder Gemälde. Das Porträtrecht ist im Urheberrechtsgesetz geregelt und unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Situationen: dem Auftragsporträt und dem nicht beauftragten Porträt (dem freien Porträt). Achtung: Für das Porträtieren eines Minderjährigen ist immer die Erlaubnis der Eltern/Erziehungsberechtigten/Betreuer erforderlich.

Portret in opdracht

Das Auftragsporträt

Darf nur mit Zustimmung aller Porträtierten én des Autors veröffentlicht werden.

Wurde ein Porträt in Auftrag gegeben, ist für die Veröffentlichung dieses Fotos immer die Zustimmung der abgebildeten Person erforderlich. Der Fotograf hat immer das Urheberrecht, darf aber das Porträt auch nicht ohne die Zustimmung der abgebildeten Person veröffentlichen. Die porträtierte Person darf ihrerseits einige Kopienën für sich selbst anfertigen und für begrenzte Veröffentlichungen verwenden, solange der Name des Fotografen genannt wird. Bei kommerzieller oder sonstiger Nutzung seines Porträts sieht die Situation etwas anders aus. Dazu benötigt der Porträtierte immer die Erlaubnis des Fotografen, schließlich besitzt er die Urheberrechte, mit denen sich Einnahmen erzielen lassen. Für die Veröffentlichung eines in Auftrag gegebenen Porträts müssen Dritte daher die Erlaubnis der porträtierten Person én des Herstellers des Porträts einholen. Bitte beachten Sie: Auch nach dem Tod des Abgebildeten können sich die nächsten Angehörigen auf das Bildnisrecht berufen. Dies gilt bis zu 10 Jahre nach dem Tod.

Portret niet in opdracht

Das nícht in Auftrag gegebene Portrait

Darf ohne Zustimmung des Abgebildeten veröffentlicht werden.

Wird ein Portrait níet in Auftrag gegeben, darf es frei veröffentlicht werden. Hinweis: Dies ist dann anders, wenn die abgebildete Person ein ""berechtigtes Interesse"" daran hat, sich der Veröffentlichung ihres Porträts zu widersetzen, z. B. ein Interesse an der Privatsphäre. Zum Beispiel können zwei Personen als Paar fotografiert worden sein, obwohl sie kein Paar sind. Ein berechtigtes Interesse kann auch ein finanzielles Interesse sein, zum Beispiel bei (bekannten) Personen, die mit ihrem Porträt Geld verdienen können. Was ein berechtigtes Interesse ist und ob dieses das Interesse an der Veröffentlichung überwiegt, entscheidet das Gericht. Es ist in der Regel erlaubt, Fotos im öffentlichen Raum zu machen und diese zu veröffentlichen, ohne dass die abgebildeten Personen damit einverstanden sind. Der Fotograf muss sich der Interessen bewusst sein, die diese zufällig fotografierten Personen haben könnten. Denken Sie zum Beispiel an den Unterschied in der Bedeutung zwischen zufälligen Passanten in einer Einkaufsstraße und zufälligen Badegästen an einem Strand an einem heißen Sommertag. Im Zweifelsfall ist es immer eine gute Idee, um Erlaubnis zu fragen..

Sichern Sie sich immer ab!!

Wurde ein Foto unrechtmäßig veröffentlicht und liegt eine Verletzung der Bildnisrechte vor? Dann kann der Porträtierte Schadensersatz verlangen. Der Schaden für die Verletzung von Bildnisrechten hängt von einer Reihe von Faktoren ab und kann erheblich sein. Achten Sie also immer darauf, dass Sie gut abgesichert sind, wenn Sie jemanden fotografieren. Dies können Sie tun, indem Sie sie im Voraus ein Freigabeformular, auch Musterfreigabe oder Quitclaim genannt, unterschreiben lassen. Dies ist ein Dokument, aus dem sich ergibt, dass ein Porträt veröffentlicht werden darf.

Der Inhalt eines Freistellungsformulars hängt vom Verwendungszweck des Fotos ab. Verwenden Sie sie z.B. für Ihr Portfolio, einen TFP-Auftrag (Time For Print) oder für eine Bilddatenbank? Daher empfiehlt es sich, immer ein allgemeines Dokument zu haben, das Sie dann selbst so ausführlich wie möglich ausfüllen können. Je genauer das Formular ausgefüllt wird, desto besser.