Wer auf einem Foto abgebildet ist, kann sich manchmal auf das sogenannte ""Porträtrecht"" berufen. Das bedeutet, dass das Foto in einigen Fällen nicht ohne die Zustimmung der Person auf dem Foto veröffentlicht werden darf. Man spricht von einem ""altmodischen"" Quo, einem Porträt und einem altmodischen Quo, wenn jemand auf erkennbare Weise porträtiert wird. Dies kann ein Foto sein, aber denkbar sind auch Illustrationen oder Gemälde. Das Porträtrecht ist im Urheberrechtsgesetz geregelt und unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Situationen: dem Auftragsporträt und dem nicht beauftragten Porträt (dem freien Porträt). Achtung: Für das Porträtieren eines Minderjährigen ist immer die Erlaubnis der Eltern/Erziehungsberechtigten/Betreuer erforderlich.